Wasserschäden und ihre Spätfolgen
Die frühzeitige Bestandsaufnahme durch einen Sachverständigen schafft nach einem Wasserschaden Klarheit über das tatsächliche Schadensbild und beugt Folgeschäden vor. Andernfalls drohen große gesundheitliche Risiken durch Schimmel und Bakterien, aber auch Probleme mit der Versicherung und hohe finanzielle Belastungen.Die Schadensregulierung der meisten Versicherungen ist im Regelfall kostenoptimiert, die objektive Begutachtung hingegen immer gesundheitsoptimiert. Alle möglichen Risiken für die Gesundheit der Bewohner sollten dabei erkannt werden, sodass sich die Sanierung daran orientieren kann. "Wenn dieser Aspekt nicht von Beginn an angemessen berücksichtigt wird, dann kommt später häufig ein böses Erwachen: Die erste Sanierung war für die Katz, doch die Versicherung übernimmt nicht eine erneute Instandsetzung."
Gesundheitsrisiken für Laien kaum zu erkennen
Das wirkliche Ausmaß der Gesundheits- Gefährdung von Wasserschäden kann nur der Fachmann richtig einschätzen. Gegebenenfalls entnimmt er Proben von Baumaterialien, Einrichtungsgegenständen und aus der Raumluft und analysiert sie im Labor. Das Ergebnis der Untersuchungen gibt Auskunft über die Art und den Umfang der Belastung. Warm- und Heizungswasserschäden erfordern dabei besondere Aufmerksamkeit. Durch die Feuchtigkeit und Temperaturen von 40 bis 50 Grad Celsius finden gefährliche Schimmelpilzarten ideale Wachstumsbedingungen. Gerade für Immungeschwächte Menschen kann dies lebensbedrohlich werden. Doch auch die Bakterienbelastung nach einem Abwasserschaden kann deutliche Gesundheitsrisiken bergen. Ob Schimmelpilz- oder Bakterienbelastung – für die Bewohner sind sie meist nicht wahrnehmbar oder werden erst zu spät als krankheitsauslösende Faktoren erkannt.
Für später entdeckte bautechnische Folgeschäden (wie massiver Schimmelbefall oder echter Hausschwamm) lehnen Versicherungen die Regulierung in der Regel ab.
Probleme bei der Regulierung vermeiden
Darüber hinaus bietet sich die Einschaltung eines eigenen Gutachters schon aus dem Grund an, dass dieser nur an die Weisungen des Geschädigten gebunden ist und nicht der Versicherung. Dies garantiert eine objektive und unabhängige Schadensaufnahme, eine reibungslose Regulierung und eine dauerhafte Sanierung. Der Sachverständige sollte jedoch nicht nur zur Erstbegutachtung hinzugezogen werden, sondern auch zur Überwachung der Sanierungsarbeiten.
Eine unabhängige Abschlussmessung gibt die notwendige Sicherheit über den Erfolg der Sanierung und verhindert mitunter immense Folgekosten, auf den der Geschädigte sitzen bleibt.